Beauftragter für die Medizinproduktesicherheit gemäß § 6 MPBetreibV¹
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten
- Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde-/Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- Umsetzung und Koordinierung der Durchführung korrektiver Maßnahmen und Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes
Vergleiche dazu § 6 Abs. 1 und 2 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017.
¹ Den »Beauftragten für Medizinproduktesicherheit« nicht mit dem »Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte« beim Hersteller verwechseln.
Zentraler Kontakt Medizinproduktesicherheit